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Ornithin-Aspartat (Hepa-Merz) zur Behandlung der hepatischen Enzephalopathie weiterhin erstattungsfähig

Patienten mit hepatischer Enzephalopathie bekommen Ornithin-Aspartat (Hepa-Merz) weiterhin auf Kassenrezept. Dies geht aus der so genannten „Ausnahme-Liste“ hervor, in der festgelegt wurde, welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel weiterhin zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden dürfen. Die Regelung trat ab 1. April 2004 verbindlich in Kraft.

Ornithin-Aspartat erfüllt die beiden wesentlichen Voraussetzungen für Erstattungsfähigkeit: Es ist Therapiestandard bei der Behandlung der hepatischen Enzephalopathie, die als schwerwiegende Erkrankung einzustufen ist. Die hepatische Enzephalopathie ist die häufigste Komplikation bei einer Leberzirrhose. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa 30 - 70 Prozent aller Menschen mit Leberzirrhose zumindest eine minimale hepatische Enzephalopathie aufweisen.

Ornithin-Aspartat ist Standardtherapie bei der Behandlung der hepatischen Enzephalopathie. Seine Wirksamkeit ist wissenschaftlich bestens nachgewiesen.

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Stand: 26.07.2007, 17:34 Uhr
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